>Häufig streiten sich 2 Parteien, um einem technischen Sachverhalt und benötigen die Klärung durch einen Sachverständigen. Stellt die Gegenpartei einen technischen Sachverhalt so verwirrend, dass selbst der erfahrene Anwalt und dessen Mandant mangels technischem Fachwissen kaum entgegnen können, so können unsere IT Forensik Sachverständige helfen Argumente zu überprüfen und mit den Gegebenheiten zu vergleichen.

WANN BENÖTIGT MAN EIN GEGENGUTACHTEN?

Bei Gerichtsfällen behauptet der Kläger eine E-Mail erhalten zu haben. Der Beklagte bestreitet jemals eine Email erhalten oder mit dem entsprechenden Worlaut verschickt zu haben. Das Gericht kann dann einen Sachverständigen bestellen. Dem Gericht steht es frei aus seinem Katalog einen Sachverständigen zu selektieren. Ob dieser gerichtlich bestellte Gutachter jedoch tatsächlich die notwendige Fachkompetenz besitzt, ist vom beauftragten Sachverständigen vor Arbeitsaufnahme selbst zu überprüfen. Häufig werden EDV Sachverständige beauftragt IT Forensiksachverhalte zu begutachten, obwohl es nicht in ihr Fachgebiet fällt.

KANN EIN GUTACHTEN DES Ö.B.U.V. GUTACHTERS WIDERLEGT WERDEN?

Fällt das Gutachten aber für eine Partei ungünstig aus, so kann sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen das gerichtlich bestelle Gutachten zu überprüfen. Der Sachverständige kann mit fundierter Gegendarstellung das erste Gutachten vergleichen und eventuell fehlende Aspekte hinzufügen. Dadurch kann das Gesamtbild vervollständigt werden. In einigen Fällen wird dabei klar, dass der Sachverhalt im ursprünglichen Gutachten falsch oder einseitig dargestellt wurde und somit für die Entscheidungsfindung des Gerichts nicht zu verwerten ist. In dem Fall muss das Gutschten des gerichtlich bestellen und vereidigten Sachverständigen aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN „SACHVERSTÄNDIGER FÜR IT FORENSIK“ UND DEM „EDV SACHVERSTÄNDIGEN“?

Es besteht ein signifikanter Unterschied zwischen dem EDV Sachverständigen und dem spezialisierten IT Forensiker. Folgende Abgrenzung zeigt die Kernaufgaben beider Tätigkeitsgruppen:
Abgrenzung EDV Sachverständiger
Der EDV Sachverständige kann mit der Wertermittlung vorhandener EDV, aber auch der genutzten Software beauftragt werden. Zu den Aufgaben des EDV Sachverständigen gehört die Begutachtung eingetretener Schäden, die Ursachenanalyse sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung des Schadens aufzuzeigen. Er stellt entsprechend dem Werksvertragsrecht die Fertigstellungsbescheinigungen aus. Auch eine Bewertung der Funktionalität, der Lauffähigkeit und die Feststellung von Mängeln nimmt er vor. Die Systemanalyse gehört ebenfalls zu seinen Aufgabengebieten.
Abgrenzung „Sachverständiger für IT Forensik“
Eine umfangreiche Analyse sowie die Dokumentation von digitalen Spuren gehören zu den Aufgaben eines IT Forensikers. Um hier zielgerichtet arbeiten zu können, wird nicht nur die entsprechende technische Ausstattung benötigt, der Sachverständige muss zudem über das entsprechende Wissen und auch Erfahrungen verfügen.

 WELCHE SACHVERHALTE KÖNNEN IN EINEM GUTACHTEN GEKLÄRT WERDEN?

  • Manipulation / Fälschung von e-Mails
  • Vorsätzliche Löschung von Firmendaten
  • Erstellung und Versand von illegalen Schriften
  • Manipulation von Videos und Fotos

KEY ELEMENTS

  • Objective Analysis
  • Certifications
  • Quality Standards
  • Expertise
  • Laboratory Equipment